Hinweis an alle Hundehalter zur Verunreinigung durch Hundekot

Bei der Ortsgemeinde gehen immer wieder Beschwerden über Verunreinigungen durch Hundekot auf öffentlichen Flächen ein. Teilweise beschweren sich die Bürger aber auch darüber, dass Hundekot in ihren Vorgärten hinterlassen wurde. Verschmutzungen durch Hundekot bieten einen unerfreulichen Anblick und belästigen die Bevölkerung.

So ist leider des Öfteren festzustellen, dass Bürgersteige, Grünanlagen und sonstige Flächen mit Hundekot verunreinigt sind. Durch diese Verunreinigungen können Krankheiten übertragen werden, so dass gesundheitliche Gefahren, zum Beispiel für spielende Kinder, nicht auszuschließen sind.

Deshalb möchte ich auf nachstehende Verhaltensregeln hinweisen: Natürlich „muss“ der Hund auch einmal, aber Hundekot auf Bürgersteigen, Rad- und Fußwegen, Spielplätzen und Grünanlagen ist nicht nur ekelerregend, sondern auch gesundheitsschädlich.

Dieses Ärgernis kann leicht durch mehr Verantwortungsbewusstsein der Hundehalterinnen und Hundehalter vermieden werden. Leidtragende sind unter anderem Spaziergänger, die in die „Häufchen“ hineintreten oder die Straßenanlieger, die den Hundekot dann entfernen müssen. Mit den Verunreinigungen im Bereich öffentlicher Anlagen werden die Bauhofmitarbeiter tagtäglich konfrontiert. Also, achten Sie bitte darauf, wo Ihr Hund sein „Geschäft“ erledigt. Spielplätze, Bürgersteige, öffentliche Wege, Plätze und Grünanlagen und Vorgärten sind dafür tabu. Sollte Ihr Hund dennoch an einer dieser Stellen sein „Geschäft“ verrichten, dann sind Sie dazu verpflichtet, den Hundekot zu beseitigen.

Es ist nicht Sache der Gemeinde oder Ihrer Mitmenschen, die Hinterlassenschaft Ihres Hundes zu entfernen.

Hundekot ist Abfall und gehört in die Restmülltonne. Wenn Sie beim Gassiegehen einfach einen Hundekotbeutel aus den zahlreich vorhandenen Hundekotstationen mitnehmen, um dann damit den Kot Ihres Vierbeiners einzusammeln, tragen Sie mit dazu bei, unser Dorf sauber zu halten.

Lassen Sie Ihren Hund auch nicht unbeaufsichtigt umherlaufen, dies ist aus rechtlicher Sicht nicht zulässig!

Ein Hund muss immer in sogenannter „Handlungs- und Sichtweite“ geführt werden.

Beachten Sie also bitte diese Regeln und die Mitmenschen werden es Ihnen danken.

Kurt Pape,Ortsbürgermeister

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